← Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TIRA Design — Naira Raike — Ludwig-Erhard-Str. 6, 20459 Hamburg

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TIRA Design, Naira Raike, Ludwig-Erhard-Str. 6, 20459 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Webdesign-, Entwicklungs- und Wartungsleistungen.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.

3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen ohne erneute Vereinbarung.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, SEO, Social-Media-Integration, UI/UX-Design, Fotografie-Koordination sowie Hosting und Wartung von Websites.

2. Art und Umfang ergeben sich aus dem individuellen Werkvertrag.

3. Der Auftragnehmer darf qualifizierte Dritte (z.B. Fotografen) zur Leistungserfüllung einsetzen.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder Unterzeichnung eines Werkvertrags zustande.

3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Werkvertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.

2. Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere: Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Domain-Anbietern, Angaben für Impressum und Datenschutz.

3. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer ist hierfür nicht verantwortlich.

4. Änderungswünsche über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach Aufwand zum im Werkvertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.

§ 5 Revisionen und Korrekturrunden

1. Im Leistungsumfang sind maximal zwei (2) Korrekturrunden enthalten, sofern im Werkvertrag nicht anders vereinbart.

2. Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem präsentierten Zwischenstand. Nachträglich einzeln eingereichte Änderungen zählen nicht als gesonderte Korrekturrunde.

3. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

§ 6 Abnahme

1. Nach Fertigstellung wird der Kunde schriftlich zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen.

2. Die Abnahme kann nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.

3. Erfolgt innerhalb der Frist keine ausdrückliche Erklärung, gilt die Leistung als abgenommen (konkludente Abnahme).

4. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: 50 % bei Vertragsschluss (Anzahlung), 50 % bei Abnahme, sofern im Werkvertrag nicht anders vereinbart.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

5. Bei Wartungsverträgen ist die Jahresvergütung im Voraus fällig.

6. Bei Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen, einschließlich der Deaktivierung der Website.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

1. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck.

2. Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3. Der Auftragnehmer behält das Recht, die Arbeiten zu Referenzzwecken im eigenen Portfolio zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

4. Quellcode und Zugangsdaten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

5. Soweit Open-Source-Komponenten verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden auf Anfrage über die verwendeten Lizenzen.

§ 9 Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

2. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.

3. Mängel sind unverzüglich schriftlich mit Beschreibung des Fehlers anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Nutzung, Ausfall von Drittdiensten oder höhere Gewalt entstehen.

§ 10 Haftung

1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal auf die Höhe der Nettovergütung des betreffenden Einzelauftrags.

3. Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Materialien.

5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter (Hosting-Provider, Domain-Registrar, etc.) verursacht werden.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Einklang mit der DSGVO.

2. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter erhält (z.B. über Kontaktformulare), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

3. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

§ 12 Höhere Gewalt

1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichtleistung infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher IT-Infrastruktur).

2. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer zu informieren.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Werkverträge enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.

2. Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.

4. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

4. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: April 2026